Förderpartner des MenschBank e.V. haben es sich zur Aufgabe gemacht, Projekte zur Verwirklichung der gemeinnützigen Zwecke laut Satzung des MenschBank e.V. in finanzieller Hinsicht zu fördern und zu unterstützen. Mit ihrem Förderbetrag (= zweckgebundene Spende) stellen sie die notwendigen finanziellen Ressourcen zur Verfügung, die den Visionen und Projekten zu ihrer nachhaltig-gesellschaftlichen Wirkung verhelfen.
Hinweise: Der Förderbetrag wird für 1 Jahr ab dem 1. des Folgemonats erhoben und nicht automatisch verlängert. Zum Ablauf des Förderzeitraumes erhalten Sie ein Schreiben mit der Nachfrage, ob Sie ein weiteres Jahr Förderpartner des MenschBank e.V. sein möchten.
Die Förderpartnerschaft ist eine befristete (z.B. einjährige) Fördermitgliedschaft im MenschBank e.V. und wurden auf Wunsch unserer Partner entwickelt, für die aufgrund ihrer strategischen Ausrichtung eine klassische Fördermitgliedschaft nicht passte.
Eine Spendenbescheinigung wird zugesandt.
MenschBank e.V. erhebt und verarbeitet Daten zur Erfüllung seines Vereinszwecks und im Rahmen Ihrer Mitgliedschaft, um seine Aufgaben umfassend wahrnehmen zu können. Weitere Informationen unter www.youngstars.vision/impressum-datenschutz.